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   BAG, 22.03.1979 - 2 AZR 361/77 (A)   

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BAG, 22.03.1979 - 2 AZR 361/77 (A) (https://dejure.org/1979,15945)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1979 - 2 AZR 361/77 (A) (https://dejure.org/1979,15945)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 (A) (https://dejure.org/1979,15945)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - (EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23) und vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat Bedenken gegen die Übertragung der Grundsätze, die beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG für die Abgrenzung zwischen dem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats und des Arbeitgebers gelten, auf Mängel im Regelungsbereich des § 103 BetrVG geäußert; er hat die Frage jedoch in beiden Entscheidungen letztlich dahinstehen lassen können.
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Hinweise des Senats: Fortführung der Rechtsprechung: BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Übertragung des Zustimmungsrechts des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG oder einen besonderen Ausschuss nach § 28 BetrVG grundsätzlich zulässig (BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - Fitting BetrVG 22. Aufl. § 103 Rn. 32; GK-BetrVG/Raab 7. Aufl. § 103 Rn. 49; HSWG/Schlochauer BetrVG 6. Aufl. § 103 Rn. 35; Stege/Weinspach/Schiefer BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 9; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 76; APS/Linck 2. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 10; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 42).

    Insbesondere kann der Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht nach § 103 BetrVG auf einen Ausschuss übertragen (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheiten der Betriebsausschuss anstelle des Betriebsrats rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann (BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Sie bringt keine weitere Klarstellung und ist deshalb nicht erforderlich (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

  • LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe

    (aa) Die Übertragung des Zustimmungsrechts des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG oder einen besonderen Ausschuss nach § 28 BetrVG ist grundsätzlich zulässig ( BAG, Urteil vom 17. März 2005 - 2 AZR 275/04, nach juris; BAG, Urteil vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77, nach juris ).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung

    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheiten der Ausschuss anstelle des Betriebsrats rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - aaO; 22.3.1979 - 2 AZR 361/77 - n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2012 - 3 Sa 294/12

    Sachgrundlose Befristung aufgrund eines Tarifvertrags - Übertragung des

    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheit der Betriebsausschuss anstelle des Betriebsrates rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann ( BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - Rn. 41, NZA 2005, 1064; BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - Rn. 21, [juris] ).
  • ArbG Münster, 23.07.2020 - 3 Ca 673/20
    Die Übertragung des Zustimmungsrechts des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG oder einen besonderen Ausschuss nach § 28 BetrVG ist grundsätzlich zulässig ( BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - Fitting BetrVG 22. Aufl. § 103 Rn. 32; GK-BetrVG/Raab 7. Aufl. § 103 Rn. 49; HSWG/Schlochauer BetrVG 6. Aufl. § 103 Rn. 35; Stege/Weinspach/Schiefer BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 9; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 76; APS/Linck 2. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 10; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 42) .
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